Messer und Recht
Einhandmesser als qualitativ hochwertige Alltagswerkzeuge haben genau den Vorteil, dass sie mit einer Hand langsam zu öffnen sind. Sie haben keinen Federmechanismus, der sie aufspringen lässt. Auch heute werden viele Klappmesser als Einhandmesser konstruiert und fallen in die Kategorie Sammler- und Designermesser. Diese haben teilweise hochwertigste, präzise Öffnungs- und Verriegelungsmechanismen, welche wahrlich die Spitze der Handwerkskunst darstellen und werden mit aufwändigen Gravuren, Goldeinlegearbeiten und Scrimshaw ausgestattet, welche sie zu wahren Kunstwerken machen. Leider darf man diese Messer aufgrund der aktuellen Gesetzgebung nicht mehr jederzeit führen.
Das Verbot von Messer mit einhändig feststellbarer Klinge aus § 42a WaffG, Abs. 1, Pkt. 3, trägt nicht zu einer höheren Sicherheit bei. Es sollte wieder aufgehoben werden.