Informationen für Anwärter
Der Ablauf des Aufnahmeverfahrens ist wie folgt:
– das Antragsformular kann bei Mitgliedern des Vorstandes angefragt werden.
– Auf dem Antragsformular müssen 3 Bürgen (Mitglieder aus der DMG) unterschreiben.
– Zusammen mit fünf selbst hergestellten Messern wird der Antrag dem Qualitätsausschuss vorgelegt. Das kann auf einer Messe geschehen, oder via Post als „Passaround“. Dazu sollte man sich mit dem Vorstand/ Qualitätsausschuss absprechen. In Ausnahmefällen, z.B. bei ausländischen Anwärtern, kann die Begutachtung zur Jahreshauptversammlung erfolgen. Die fünf Messer können auch einzeln vorgestellt werden.
– Werden die vorgestellten Messer vom Qualitätsausschuss abgelehnt, ist es aber möglich die Messer zu verbessern und erneut vorzulegen. Deshalb empfehlen wir, sich zeitig vor der Hauptversammlung um die Vorlage der Messer zu kümmern.
– Die Aufnahme zum Probemitglied, wie zum Vollmitglied, erfolgt immer in der Hauptversammlung durch die anwesenden Mitglieder. Ohne eine persönliche Anwesenheit bei der Hauptversammlung ist eine Aufnahme prinzipiell nicht möglich.
– Probemitglieder zahlen im ersten Jahr nur den halben Jahresbeitrag von Vollmitgliedern.
Zum Stand Juni 2024 sind die folgenden Mitglieder des Qualitätsausschuß ernannt. Die Kontaktdaten finden sich in der Rubrik Mitglieder.
Hermann Maßhammer
Metin Anan
Eberhard Kaljumae
Gunther Löbach
Wolfhard Sollorz
Richard Zirbes
Sigi Rinkes
Otto Bauer